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Politik  11.03.2019 (Archiv)

Was beim Anti-Gold-Plating vergessen wurde...

Die Regierung wollte die Gesetze ausmisten. Übrig blieb vorerst das Anti-Gold-Plating, also das Zurücknehmen von 'Übererfüllung' von EU-Verordnungen. Über den Sinn läßt sich streiten, über vergessene Dinge eher nicht.

Wenn Österreich Gesetze aus der EU übererfüllt hat, dann meist mit gutem Grund - man wollte beispielsweise Konsumentenrechte stärker betonen oder bestehende Regeln beibehalten. Insofern ist das Anti-Gold-Plating derzeit durchaus kritisch zu hinterfragen.

Es gibt aber auch jene Regeln, die man ohne Not auf Punkt und Beistrich und über das Ziel hinaus interpretiert und mit österreichischem Amtsschimmel veredelt hat. Hier wäre das Anti-Gold-Plating eine gute Sache. Wenn man sich der Sachen annimmt zumindest.

Eine der im Internet sehr heiß gehandelten Problemstellen wäre genau hier anzusiedeln, ist beim Anti-Gold-Plating aber wieder einmal vergessen worden: Es geht um die Meldepflicht audiovisueller Dienste in Europa. Eine solche Meldepflicht von Fernsehsendern wurde in Europa auch auf das Internet ausgedehnt und mit Methoden des letzten Jahrhunderts über Angebote aus diesem Jahrtausend gestülpt - sinnfrei, aber ist so.

Österreich hat daraus ein Wiehern abgeleitet, das man nur dem genannten Schimmel zuordnen kann. Da müssen Youtube-Channels und Websites mit Video-Ausrichtung sich bei der Regulierungsbehörde (Kommaustria, RTR) melden und jährlich mehrere Berichte abliefern. Das ist noch vergleichbar mit so manchem anderen Land, wenngleich hier andere kreativer waren und Untergrenzen eingeführt haben, die praxistaugliche Größenordnungen an 'Kunden' definieren.

In Österreich folgt auch die Meldung aber gleich auch noch die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, wo man sich dann als Youtuber mit Kollegen wie ORF und Co. in einer eigenen Sektion wiederfindet - und klarerweise auch Zwangsabgaben leisten 'darf'. Und wäre das noch nicht genug, definiert das auch gleich die Gewerblichkeit und 'logischerweise' die Versicherungspflicht in der SVA.

Mit ein wenig Kreativität (oder dem Abkupfern in Nachbarländern) kann ein Anti-Gold-Plating in diesem Bereich Wunder wirken und wirklich viel Unsicherheit, Bürokratie und Aufwand verhindern. Just genau in diesem Bereich hat man das Anti-Gold-Plating nicht einmal begonnen - schade. Und dieses Beispiel ist nicht das einzige, wo man sinnvolle Arbeit tun hätte können. Ankündigungen in Sachen Anti-Gold-Plating sind so nur Klientelpolitik, Schlagzeilenhascherei und EU-Bashing, aber keine ehrliche Arbeit für effizientere Gesetze.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Gesetze #Richtlinien #Verordnung #Europa #Österreich



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